Von der Idee zum Bauwerk: Prozesse der räumlich-pädagogischen Projektentwicklung
Die Architektur von Bildungseinrichtungen ist ein entscheidender Faktor für den Bildungsprozess. Gebäude, in denen Lernen stattfindet, prägen nicht nur die äußeren Rahmenbedingungen, sondern auch die pädagogische Atmosphäre und die soziale Interaktion der Nutzenden.
Planung und Bau von Bildungseinrichtungen wurden in den letzten Jahren zunehmend als dynamischer, interdisziplinärer Prozess verstanden. Dieser umfasst nicht nur Bauherr:innen, deren Vertreter:innen und Planende, sondern auch die Nutzenden: Lehrkräfte und Pädagog:innen, Schüler:innen, aber auch weiteres Schulpersonal und Eltern. Die Idee hinter der Nutzer:innenbeteiligung ist, dass die Menschen, die sich täglich in den Räumen aufhalten, dort arbeiten sowie lehren und lernen, wertvolle Erkenntnisse und Bedürfnisse hinsichtlich der Nutzung und Gestaltung der Räume haben. Diese Erfahrungen in den Planungsprozess zu integrieren, fördert nicht nur die Akzeptanz des Bauwerks, sondern sorgt auch dafür, dass der Raum tatsächlich als förderlich für das Lernen und das soziale Miteinander erlebt wird.
Der vorliegende Text beleuchtet Prozesse der räumlich-pädagogischen Projektentwicklung mit Fokus auf Nutzer:innenbeteiligung und Architekturwettbewerbe und beschreibt sie im Kontext der in diesem Buch dokumentierten Veränderungen und Reformen im heimischen Bildungsbau.

Die Anfänge der Veränderungen
Die Anfänge der aktuellen Veränderungen gehen auf das erste Jahrzehnt der 2000er-Jahre zurück und waren gekennzeichnet von Kritik am traditionellen und teilweise standardisierten Schulbau in Österreich, der vornehmlich vom Gangtypus mit einer mehr oder weniger strukturierten Abfolge von Raumzellen (Klassen- bzw. Unterrichtsräumen) geprägt war und ganz offensichtlich wenig bis kein Potenzial für differenzierte Lernsettings zur Unterstützung einer zeitgemäßen und zukunftstauglichen Pädagogik bot.
Diese Kritik kam in erster Linie aus Architekturkreisen, wurde im Rahmen von einschlägigen Veranstaltungen [→ 1] laut und führte zu Diskussionen über Bildungsbau in Österreich, die auch als etwas zeitverzögerte Folge des „PISA-Schocks“ kurz nach dem Millennium verstanden werden können. Die Initiativen aus der Architektur dürfen daher durchaus als Auslöser bzw. Treiber für die folgende Aufbruchstimmung im heimischen Bildungsbau verbucht werden, die sukzessive auch von Verantwortungsträger:innen aus den einschlägigen Institutionen auf Bundes- und Länderebene, zum Beispiel aus dem Bildungsministerium, aus der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) und den Landesregierungen, mitgetragen wurde. Dieses Miteinander von Architektur und Verwaltung war ein wesentlicher Faktor für das Gelingen von Reformen und fand etwa Ausdruck im gemeinsamen Wirken in der von der Köck Privatstiftung initiierten Plattform schulUMbau, die unter anderem für die Charta für die Gestaltung von Bildungseinrichtungen des 21. Jahrhunderts verantwortlich zeichnet.
Die bereits 2010 erschienene Charta umfasst elf Punkte und bildete einen neuen Orientierungsrahmen für den Schulbau, der bis heute wirkt und seine Richtigkeit hat. Unter Punkt 5 wurde schon damals formuliert, „dass Schulentwicklung, Unterrichtsentwicklung und räumliche Gestaltung Hand in Hand gehen müssen“, und für eine Vorlaufphase im Rahmen jedes Schulbauprojekts unter Mitwirkung aller maßgeblich Beteiligten plädiert. Diese „Vorlaufphase“ sollte später unter dem Begriff Phase Null definiert werden. Sie gilt mittlerweile als anerkannt, auch wenn sie nicht bei allen Projekten zur Umsetzung kommt.
Im Tätigkeitsfeld des Österreichischen Instituts für Schul- und Sportstättenbau (ÖISS), das als vernetzende Plattform für die institutionellen Verantwortungsträger:innen fungiert, herrschte die Meinung vor, dass im Schulbau etwas verändert werden müsse; das „Was“ und der Weg dorthin waren noch unklar. Theoretische Diskussionen mit Expert:innen aus der Pädagogik hatten wenig bis keine Ergebnisse gezeitigt. Auf Ebene des ÖISS-Arbeitskreises „Schulraum“ verständigte man sich daher darauf, Pilotprojekte mit Nutzer:innenbeteiligung und dem Ziel eines allgemeinen Erkenntnisgewinns für den Schulbau zu forcieren.
Auch wenn ein derartiger Lernprozess nie als abgeschlossen betrachtet werden sollte, liegen wichtige Erkenntnisse mittlerweile vor und haben sich neue Raumkonzepte, insbesondere das Clustersystem mit offenen Lernzonen, etabliert. Die Beteiligung ihrerseits konnte sich von ihrer Erstfunktion des Erkenntnisgewinns emanzipieren und Bedeutung für jedes einzelne Projekt erlangen.
Begleitung von Partizipationsprozessen
Bei der Beteiligung steht die pädagogische Dimension im Mittelpunkt; das Raumkonzept ist eng mit den Zielen und Anforderungen des Bildungsprozesses zu verknüpfen. Dabei geht es darum, gemeinsam mit den Nutzer:innen über ein zukunftstaugliches Leben, Lernen und Arbeiten in ihrer künftigen Bildungseinrichtung nachzudenken und Visionen dafür zu entwickeln. Im Fokus steht ein Denken in Funktionen und Qualitäten, nicht in Räumen. Die Übersetzungsarbeit in ein Raumkonzept, für das planende Architekt:innen in einer späteren Phase konkrete Entwürfe entwickeln, ist Aufgabe der Prozessbegleitung.
Die Nutzer:innenbeteiligung geht weit über reine Umfragen oder Rückmeldungen hinaus; sie ist primär durch Workshops unterschiedlicher Formate geprägt. Allgemeine Vorgaben für die Gestaltung von Beteiligungsprozessen gab und gibt es nicht, und das ist auch gut so; unterschiedliche kreative Methoden sollen möglich sein. Bei der Einbindung von Schüler:innen sind altersgerechte Formate erforderlich. Insbesondere bei jüngeren Kindern hat es sich beispielsweise als zielführend erwiesen, deren emotionale Beziehung zu Bestandsräumen zu erheben und daraus Rückschlüsse auf „Lieblingsorte“ und „Angsträume“ zu ziehen.
Generell ist eine fachliche Begleitung von außen sinnvoll und zielführend, um die Bildungseinrichtung(en) fachlich und methodisch zu unterstützen. Dafür ist es erforderlich, in den begleitenden Teams Kompetenzen aus Architektur und Bildungsbau sowie aus Moderation, Mediation und Prozessdesign zu bündeln.

Nutzer:innenbeteiligung und ihre Voraussetzungen
Grundvoraussetzung für den Start einer Nutzer:innenbeteiligung ist ein konkretes Bauvorhaben am jeweiligen Standort. Fehlende Chancen auf Realisierung von erhobenen Bedürfnissen und entwickelten Visionen führen zu Frustrationen der Beteiligten und erweisen sich auch langfristig als kontraproduktiv. Die technische und wirtschaftliche Machbarkeit muss im Vorfeld der Beteiligung abgeklärt und als Rahmenbedingung von allen Akteur:innen akzeptiert werden. Nur unter diesen Voraussetzungen kann Nutzer:innenbeteiligung den Start einer erfolgreichen Umsetzung darstellen.
Essenziell ist, dass diese Rahmenbedingungen nicht nur die räumlichen und finanziellen Grenzen klar abstecken, sondern auch einen Gestaltungsspielraum für Mitsprache offenlassen. Einer Beteiligung als symbolischem Akt ohne tatsächliche Einflussmöglichkeiten auf den geplanten Bildungsbau ist eine klare Absage zu erteilen. Last but not least erfordert ein Beteiligungsprozess das Zugeständnis der Bauherrschaft hinsichtlich eines entsprechenden Zeitrahmens für die Durchführung.
Raumaneignung
Innovative, teilweise offene Raumkonzepte erfordern aufseiten der Pädagogik ein tiefgreifendes Verstehen sowie das didaktische Werkzeug und das nötige Wollen für die Nutzung. Daher werden diese wesentlich besser angenommen und bespielt, wenn die darin agierenden Personen in der Projektentwicklung umfassend informiert und aufgeklärt werden sowie am Konzept mitwirken können. Zunehmend stellt sich heraus, dass ein Schulneu- bzw. -umbauprojekt und die Nutzer:innenpartizipation mit einem pädagogischen Schulentwicklungsprozess kombiniert werden sollten, um alle Akteur:innen bestmöglich auf das Arbeiten und Wirken im neuen Gebäude vorzubereiten. Im Falle von Schulneugründungen, für die mangels eines vorhandenen Lehrkörpers keine Beteiligung in der Phase Null möglich ist, ist es erforderlich, unvorbereitete Nutzer:innen durch Begleitung während und nach der Besiedelungsphase mit dem neuen Raumkonzept vertraut zu machen und, so erforderlich, Unterstützung in pädagogischen und didaktischen Fragen bereitzustellen.
Innovation und neue Erkenntnisse
Für die Prozessbegleitung ist es wichtig, jedem neuen Partizipationsverfahren ergebnisoffen zu begegnen und die Nutzer:innen dort abzuholen, wo sie in ihrem Schulentwicklungsprozess stehen. Für sie bedeutet der Prozess eine Fülle an neuen Informationen und Inspirationen, denen sie sich schrittweise und in ihrem Tempo annähern sollten. Erfahrungen zeigen, dass in jedem Beteiligungsprozess Entwicklungschancen für den Standort und ein allgemeiner Erkenntnisgewinn für das Arbeitsfeld stecken. Projektabhängig kann von der Partizipation auch eine Innovationskraft ausgehen, die ohne die Ideen der Nutzenden nicht erzielbar wäre.

Synergien und Raumauslastung
Partizipation hat das Potenzial, Synergien in der Raumnutzung zu eröffnen und effizientere Raumauslastungen zu bewirken. Dies gilt insbesondere für den Fall von Schulzusammenlegungen, aber auch an bestehenden Standortgemeinschaften und sogar bei vorliegenden Konflikten von verschiedenen Schulorganisationen. Im Rahmen von Beteiligungsprozessen kommen Nutzende miteinander ins Gespräch, gemeinsame Ziele rücken in den Mittelpunkt und Kooperationen werden entwickelt oder gestärkt.
Phase Null bis Zehn plus
Während Nutzer:innenbeteiligung in ihren Anfängen vornehmlich in der Phase Null zeitlich verortet wurde, wird sie mittlerweile zunehmend als aktiver Bestandteil des gesamten Planungsprozesses von der Konzeptentwicklung bis zur Realisierung und Nutzung des Bauwerks anerkannt.
Nach den ersten Beteiligungsprozessen, die mit der Phase des Architekturwettbewerbs als abgeschlossen galten, musste man feststellen, dass mit fortschreitender Planung wichtige Veränderungen vorgenommen sowie Entscheidungen getroffen werden, für die die Einbindung der Nutzenden ebenso erforderlich ist wie für die Konzeptentwicklung. Dies gilt vor allem für Fragen der Möblierung und Ausstattung, die für die pädagogische Bespielung der Räume ausschlaggebend sind.
Da zwischen der Bedarfsplanung und der Baufertigstellung einige Jahre liegen, gewährleistet Beteiligung in der Planungs- und Umsetzungsphase Kontinuität bei einem Personalwechsel und holt neu hinzugekommene Pädagog:innen mit ins Boot. Ein Personalwechsel im Betrieb kann erneut eine begleitete Nutzer:innenbeteiligung erforderlich machen, insbesondere in Zusammenhang mit Veränderungen in der Schulleitung. Eine Besiedelungsbegleitung nach der Übergabe des Gebäudes bietet Unterstützung bei der Aneignung des gebauten Raumkonzepts, bei der Optimierung des pädagogischen Agierens und bei der Bewältigung organisatorischer Herausforderungen.
In diesem Kontext sprechen wir von Nutzer:innenbeteiligung in den Phasen Null bis Zehn plus, die von Expert:innen deutlich befürwortet wird, aber in Österreich bisher sehr selten zur Durchführung kommt. Vorbildliche Beispiele bilden aktuell zwei Sonderbauten der Stadt Wien – die bafep21 [→ 2] und das ZBG [→ 3] in der Seestadt Aspern, die von der Bedarfsplanung bis ein Jahr nach der Besiedelung partizipativ begleitet werden sollen.

Architekturwettbewerb und Beteiligung
Der Architekturwettbewerb ist im Gegensatz zur Nutzer:innenbeteiligung kein neues, erst in den letzten Jahren eingeführtes Verfahren, sondern ein bewährtes Instrument der städtebaulichen und architektonischen Qualitätssicherung, das im heimischen Bildungsbau schon seit langer Zeit ein hohes Niveau und herausragende Beispiele befördert. In diesem Zusammenhang sollte er als bestes Verfahren zur Projektfindung unumstritten sein, auch wenn er für die Architekt:innen einen hohen finanziellen Aufwand bedeutet und in Abhängigkeit von Projekt und Standort auch alternative Verfahren sinnvoll sein können.
Nach dem europäischen Vergaberecht sind Architekturwettbewerbe grundsätzlich anonym durchzuführen. Das ist sinnvoll, da über den Wettbewerb die beste Lösung für die Aufgabe gesucht wird und für die Entscheidung nicht die Namen bestimmter Architekturbüros oder Architekt:innen eine Rolle spielen sollten. Die grundsätzliche Eignung der teilnehmenden Planer:innen lässt sich durch Präqualifikation sicherstellen, indem etwa Erfahrung in der Realisierung von ähnlichen Bauaufgaben oder zumindest von Aufgaben ähnlicher Komplexität verlangt wird. [→ 4]
Nutzer:innenbeteiligung und Wettbewerb sind grundsätzlich separate Prozesse, die in bestimmten Phasen einer Verknüpfung bedürfen. Partizipation während der Phase Null, in der unter anderem das räumlich-pädagogische Konzept entwickelt wird, ist dem Wettbewerb zeitlich vorzuschalten. Die Ergebnisse dieser Beteiligungsphase müssen für die teilnehmenden Planer:innen gut nachvollziehbar in die Ausschreibung des Wettbewerbs übersetzt werden. Bewährt haben sich dafür mit dem Raum- und Funktionsprogramm harmonisierte beschreibende Dokumente, für die vielfach die Bezeichnung „Qualitätenkatalog“ zur Anwendung kommt. Die beschreibenden Angaben und Anforderungen machen die Aufgabe für die Planer:innen noch verständlicher und haben sich im heimischen Bildungsbau der letzten Jahre als förderlich für die Entwicklung neuer kreativer Lösungen erwiesen.
Vorteilhaft ist auch die Einbindung von Vertreter:innen der Nutzenden (zum Beispiel der Schulleitung) in das Kolloquium und in die Jury des Wettbewerbs (etwa in Berater:innenfunktion). Vor allem Letzteres schafft Verständnis für das Siegerprojekt, bereitet den Dialog zwischen Nutzer:innen und Architekt:innen in der folgenden Planung vor und bildet eine Grundlage für die Akzeptanz im Betrieb.
Fazit und Ausblick
Indem die Veränderungen im Bildungsbau Österreichs der letzten rund 15 Jahre vornehmlich auf Projektebene erfolgten beziehungsweise dort ihre Anfänge genommen haben, kommt der Nutzer:innenbeteiligung rückblickend eine zentrale Rolle in der Herausbildung der Reformen zu. Als Evidenz für diese These kann beispielsweise das mittlerweile etablierte Raumkonzept von „Cluster mit offener Lernzone“ [→ 5] angeführt werden, das im Partizipationsprojekt der HAK Polgarstraße, 1220 Wien, seinen Anfang genommen hat und in Folgeprojekten mit Beteiligung, wie zum Beispiel dem Bildungszentrum Pregarten (→ Projekt 8) oder dem Bildungscampus Sonnwendviertel, 1100 Wien (→ Projekt 4), bestätigt und weiterentwickelt wurde. Weiters gilt das ebenfalls mit Nutzer:innenbeteiligung entwickelte Bildungszentrum Pestalozzi Leoben (→ Projekt 15) auch heute noch als Best-Practice-Beispiel für eine erfolgreiche Schulzusammenlegung mit Sanierung und Erweiterung. Der Architekturwettbewerb sollte nicht nur weiterhin eine zentrale Rolle in Vergabeverfahren für die Planung von Bildungseinrichtungen einnehmen, sondern auch durch Beteiligungsprozesse mit Nutzenden im Vorfeld auf eine zukunftsfähige räumlich-pädagogische Basis gestellt werden.

Die Nutzer:innenpartizipation hat sich in den letzten Jahren als wichtiges Instrument der Bedarfsplanung und der Projektentwicklung, als Motor für innovative Raumkonzepte und als wesentlicher Faktor zum Gelingen von Raumaneignung und Nutzer:innenakzeptanz erwiesen. Sie erfährt aktuell orts- und personenabhängige Fort- und Rückschritte. Gemäß eigener Erfahrungen, wie etwa mit der Bildungsdirektion Steiermark, entscheiden sich Verantwortungsträger:innen gerne und wiederholt für Beteiligungsprojekte, wenn positive Vorprojekte mit großer Nutzer:innenzufriedenheit vorliegen und entsprechendes Vertrauen in die Prozessbegleitung besteht. Um auch weitere Auftraggeber:innen zu überzeugen, sollten vermehrt Anstrengungen zur Verbreitung von erfolgreichen Beispielen unternommen werden. Darüber hinaus können die gesellschaftspolitischen Veränderungen unserer Zeit in Zukunft erneut kollektive Initiativen aller Akteur:innen im Feld – ähnlich wie zu Beginn der Reformen – erforderlich machen, um die erzielten Fortschritte im heimischen Bildungsbau abzusichern und weiterentwickeln zu können.