de/en
Essay Von der Idee zum Bauwerk: Prozesse der räumlich-pädagogischen Projektentwicklung ← zurück

Von der Idee zum Bauwerk: Prozesse der räumlich-pädagogischen Projektentwicklung

Die Architektur von Bildungs­einrichtungen ist ein entscheidender Faktor für den Bildungs­prozess. Gebäude, in denen Lernen stattfindet, prägen nicht nur die äußeren Rahmen­bedingungen, sondern auch die pädagogische Atmosphäre und die soziale Interaktion der Nutzenden. 

Planung und Bau von Bildungs­einrichtungen wurden in den letzten Jahren zunehmend als dynamischer, inter­disziplinärer Prozess verstanden. Dieser umfasst nicht nur Bauherr:innen, deren Vertreter:innen und Planende, sondern auch die Nutzenden: Lehrkräfte und Pädagog:innen, Schüler:innen, aber auch weiteres Schul­personal und Eltern. Die Idee hinter der Nutzer:innen­beteiligung ist, dass die Menschen, die sich täglich in den Räumen aufhalten, dort arbeiten sowie lehren und lernen, wertvolle Erkenntnisse und Bedürfnisse hinsichtlich der Nutzung und Gestaltung der Räume haben. Diese Erfahrungen in den Planungs­prozess zu integrieren, fördert nicht nur die Akzeptanz des Bauwerks, sondern sorgt auch dafür, dass der Raum tatsächlich als förderlich für das Lernen und das soziale Miteinander erlebt wird. 

Der vorliegende Text beleuchtet Prozesse der räumlich-pädagogischen Projektentwicklung mit Fokus auf Nutzer:innen­beteiligung und und beschreibt sie im Kontext der in diesem Buch dokumentierten Veränderungen und Reformen im heimischen Bildungsbau.

Zu sehen sind Schüler:innen bei einem Workshop, bei der Visualisierung ihrer Ideen an Pinnwänden.
Foto: ÖISS

Die Anfänge der Veränderungen

Die Anfänge der aktuellen Veränderungen gehen auf das erste Jahrzehnt der 2000er-Jahre zurück und waren gekenn­zeichnet von Kritik am traditionellen und teilweise standardisierten Schulbau in Österreich, der vornehmlich vom Gang­typus mit einer mehr oder weniger strukturierten Abfolge von Raumzellen (Klassen- bzw. Unterrichts­räumen) geprägt war und ganz offensichtlich wenig bis kein Potenzial für differenzierte Lern­settings zur Unter­stützung einer zeitgemäßen und zukunfts­tauglichen Pädagogik bot. 

Diese Kritik kam in erster Linie aus Architektur­kreisen, wurde im Rahmen von einschlägigen Veranstaltungen laut und führte zu Diskussionen über Bildungsbau in Österreich, die auch als etwas zeitverzögerte Folge des „PISA-Schocks“ kurz nach dem Millennium verstanden werden können. Die Initiativen aus der Architektur dürfen daher durchaus als Auslöser bzw. Treiber für die folgende Aufbruch­stimmung im heimischen Bildungsbau verbucht werden, die sukzessive auch von Verantwortungs­träger:innen aus den einschlägigen Institutionen auf Bundes- und Länder­ebene, zum Beispiel aus dem Bildungs­ministerium, aus der Bundes­immobilien­gesellschaft (BIG) und den Landes­regierungen, mitgetragen wurde. Dieses Miteinander von Architektur und Verwaltung war ein wesentlicher Faktor für das Gelingen von Reformen und fand etwa Ausdruck im gemeinsamen Wirken in der von der Köck Privatstiftung initiierten Plattform schulUMbau, die unter anderem für die Charta für die Gestaltung von Bildungseinrichtungen des 21. Jahrhunderts verantwortlich zeichnet. 

Die bereits 2010 erschienene Charta umfasst elf Punkte und bildete einen neuen Orientierungs­rahmen für den Schulbau, der bis heute wirkt und seine Richtigkeit hat. Unter Punkt 5 wurde schon damals formuliert, „dass Schul­entwicklung, Unterrichts­entwicklung und räumliche Gestaltung Hand in Hand gehen müssen“, und für eine Vorlaufphase im Rahmen jedes Schulbau­projekts unter Mitwirkung aller maßgeblich Beteiligten plädiert. Diese „Vorlaufphase“ sollte später unter dem Begriff definiert werden. Sie gilt mittlerweile als anerkannt, auch wenn sie nicht bei allen Projekten zur Umsetzung kommt. 

Im Tätigkeitsfeld des Österreichischen Instituts für Schul- und Sport­stättenbau (ÖISS), das als vernetzende Plattform für die institutionellen Verantwortungs­träger:innen fungiert, herrschte die Meinung vor, dass im Schulbau etwas verändert werden müsse; das „Was“ und der Weg dorthin waren noch unklar. Theoretische Diskussionen mit Expert:innen aus der Pädagogik hatten wenig bis keine Ergebnisse gezeitigt. Auf Ebene des ÖISS-Arbeitskreises „Schulraum“ verständigte man sich daher darauf, Pilotprojekte mit Nutzer:innen­beteiligung und dem Ziel eines allgemeinen Erkenntnis­gewinns für den Schulbau zu forcieren. 

Auch wenn ein derartiger Lernprozess nie als abgeschlossen betrachtet werden sollte, liegen wichtige Erkenntnisse mittlerweile vor und haben sich neue Raum­konzepte, insbesondere das mit , etabliert. Die Beteiligung ihrerseits konnte sich von ihrer Erstfunktion des Erkenntnis­gewinns emanzipieren und Bedeutung für jedes einzelne Projekt erlangen. 

Begleitung von Partizipationsprozessen

Bei der Beteiligung steht die pädagogische Dimension im Mittelpunkt; das Raum­konzept ist eng mit den Zielen und Anforderungen des Bildungs­prozesses zu verknüpfen. Dabei geht es darum, gemeinsam mit den Nutzer:innen über ein zukunfts­taugliches Leben, Lernen und Arbeiten in ihrer künftigen Bildungs­einrichtung nachzudenken und Visionen dafür zu entwickeln. Im Fokus steht ein Denken in Funktionen und Qualitäten, nicht in Räumen. Die Übersetzungs­arbeit in ein Raum­konzept, für das planende Architekt:innen in einer späteren Phase konkrete Entwürfe entwickeln, ist Aufgabe der Prozess­begleitung. 

Die Nutzer:innen­beteiligung geht weit über reine Umfragen oder Rückmeldungen hinaus; sie ist primär durch Workshops unterschiedlicher Formate geprägt. Allgemeine Vorgaben für die Gestaltung von Beteiligungs­prozessen gab und gibt es nicht, und das ist auch gut so; unterschiedliche kreative Methoden sollen möglich sein. Bei der Einbindung von Schüler:innen sind altersgerechte Formate erforderlich. Insbesondere bei jüngeren Kindern hat es sich beispielsweise als zielführend erwiesen, deren emotionale Beziehung zu Bestands­räumen zu erheben und daraus Rückschlüsse auf „Lieblingsorte“ und „Angsträume“ zu ziehen. 

Generell ist eine fachliche Begleitung von außen sinnvoll und zielführend, um die Bildungs­einrichtung(en) fachlich und methodisch zu unterstützen. Dafür ist es erforderlich, in den begleitenden Teams Kompetenzen aus Architektur und Bildungsbau sowie aus Moderation, Mediation und Prozess­design zu bündeln.

Zu sehen sind Schüler:innen in einem Sesselkreis.
Foto: ÖISS

Nutzer:innenbeteiligung und ihre Voraussetzungen

Grundvoraussetzung für den Start einer Nutzer:innen­beteiligung ist ein konkretes Bauvorhaben am jeweiligen Standort. Fehlende Chancen auf Realisierung von erhobenen Bedürfnissen und entwickelten Visionen führen zu Frustrationen der Beteiligten und erweisen sich auch langfristig als kontraproduktiv. Die technische und wirtschaftliche Machbarkeit muss im Vorfeld der Beteiligung abgeklärt und als Rahmen­bedingung von allen Akteur:innen akzeptiert werden. Nur unter diesen Voraussetzungen kann Nutzer:innen­beteiligung den Start einer erfolgreichen Umsetzung darstellen. 

Essenziell ist, dass diese Rahmen­bedingungen nicht nur die räumlichen und finanziellen Grenzen klar abstecken, sondern auch einen Gestaltungs­spiel­raum für Mitsprache offenlassen. Einer Beteiligung als symbolischem Akt ohne tatsächliche Einfluss­möglich­keiten auf den geplanten Bildungsbau ist eine klare Absage zu erteilen. Last but not least erfordert ein Beteiligungs­prozess das Zugeständnis der Bauherrschaft hinsichtlich eines entsprechenden Zeitrahmens für die Durchführung.

Raumaneignung

Innovative, teilweise offene Raum­konzepte erfordern aufseiten der Pädagogik ein tiefgreifendes Verstehen sowie das didaktische Werkzeug und das nötige Wollen für die Nutzung. Daher werden diese wesentlich besser angenommen und bespielt, wenn die darin agierenden Personen in der Projekt­entwicklung umfassend informiert und aufgeklärt werden sowie am Konzept mitwirken können. Zunehmend stellt sich heraus, dass ein Schulneu- bzw. -umbauprojekt und die Nutzer:innen­partizipation mit einem pädagogischen Schul­entwicklungs­prozess kombiniert werden sollten, um alle Akteur:innen bestmöglich auf das Arbeiten und Wirken im neuen Gebäude vorzubereiten. Im Falle von Schul­neu­gründungen, für die mangels eines vorhandenen Lehrkörpers keine Beteiligung in der Phase Null möglich ist, ist es erforderlich, unvorbereitete Nutzer:innen durch Begleitung während und nach der Besiedelungs­phase mit dem neuen Raumkonzept vertraut zu machen und, so erforderlich, Unterstützung in pädagogischen und didaktischen Fragen bereitzustellen. 

Innovation und neue Erkenntnisse

Für die Prozessbegleitung ist es wichtig, jedem neuen Partizipations­verfahren ergebnisoffen zu begegnen und die Nutzer:innen dort abzuholen, wo sie in ihrem Schul­entwicklungs­prozess stehen. Für sie bedeutet der Prozess eine Fülle an neuen Informationen und Inspirationen, denen sie sich schrittweise und in ihrem Tempo annähern sollten. Erfahrungen zeigen, dass in jedem Beteiligungs­prozess Entwicklungs­chancen für den Standort und ein allgemeiner Erkenntnis­gewinn für das Arbeitsfeld stecken. Projekt­abhängig kann von der auch eine Innovations­kraft ausgehen, die ohne die Ideen der Nutzenden nicht erzielbar wäre.

Zu sehen sind Pinnwände mit zahlreichen dicht beschriebenen Post-it’s.
Foto: ÖISS

Synergien und Raumauslastung

Partizipation hat das Potenzial, Synergien in der Raum­nutzung zu eröffnen und effizientere Raum­aus­lastungen zu bewirken. Dies gilt insbesondere für den Fall von Schul­zusammen­legungen, aber auch an bestehenden Standort­gemeinschaften und sogar bei vorliegenden Konflikten von verschiedenen Schul­organisationen. Im Rahmen von Beteiligungs­prozessen kommen Nutzende miteinander ins Gespräch, gemeinsame Ziele rücken in den Mittelpunkt und Kooperationen werden entwickelt oder gestärkt.

Phase Null bis Zehn plus

Während Nutzer:innenbeteiligung in ihren Anfängen vornehmlich in der Phase Null zeitlich verortet wurde, wird sie mittlerweile zunehmend als aktiver Bestandteil des gesamten Planungs­prozesses von der Konzept­entwicklung bis zur Realisierung und Nutzung des Bauwerks anerkannt.

Nach den ersten Beteiligungs­prozessen, die mit der Phase des Architektur­wettbewerbs als abgeschlossen galten, musste man feststellen, dass mit fortschreitender Planung wichtige Veränderungen vorgenommen sowie Entscheidungen getroffen werden, für die die Einbindung der Nutzenden ebenso erforderlich ist wie für die Konzept­entwicklung. Dies gilt vor allem für Fragen der Möblierung und Ausstattung, die für die pädagogische Bespielung der Räume ausschlag­gebend sind. 

Da zwischen der Bedarfsplanung und der Baufertig­stellung einige Jahre liegen, gewähr­leistet Beteiligung in der Planungs- und Umsetzungs­phase Kontinuität bei einem Personal­wechsel und holt neu hinzu­gekommene Pädagog:innen mit ins Boot. Ein Personal­wechsel im Betrieb kann erneut eine begleitete Nutzer:innen­beteiligung erforderlich machen, insbesondere in Zusammen­hang mit Veränderungen in der Schulleitung. Eine Besiedelungs­begleitung nach der Übergabe des Gebäudes bietet Unter­stützung bei der Aneignung des gebauten Raum­konzepts, bei der Optimierung des pädagogischen Agierens und bei der Bewältigung organisatorischer Heraus­forderungen. 

In diesem Kontext sprechen wir von Nutzer:innen­beteiligung in den Phasen Null bis Zehn plus, die von Expert:innen deutlich befürwortet wird, aber in Österreich bisher sehr selten zur Durch­führung kommt. Vorbildliche Beispiele bilden aktuell zwei Sonder­bauten der Stadt Wien – die bafep21 und das ZBG in der Seestadt Aspern, die von der Bedarfs­planung bis ein Jahr nach der Besiedelung partizipativ begleitet werden sollen.

Zu sehen ist ein Schüler in einem selbstbestimmten Lernsetting mit Sitzsäcken und einem Sessel auf einem Tisch als Arbeitsplatz.
Selbstbestimmtes Lernsetting, BRG in der Au Innsbruck (→ Projekt 2) | Foto: BRG in der Au

Architekturwettbewerb und Beteiligung

Der Architekturwettbewerb ist im Gegensatz zur Nutzer:innen­beteiligung kein neues, erst in den letzten Jahren eingeführtes Verfahren, sondern ein bewährtes Instrument der städte­baulichen und architektonischen Qualitäts­sicherung, das im heimischen Bildungsbau schon seit langer Zeit ein hohes Niveau und heraus­ragende Beispiele befördert. In diesem Zusammenhang sollte er als bestes Verfahren zur Projekt­findung unumstritten sein, auch wenn er für die Architekt:innen einen hohen finanziellen Aufwand bedeutet und in Abhängigkeit von Projekt und Standort auch alternative Verfahren sinnvoll sein können. 

Nach dem europäischen Vergabe­recht sind Architektur­wettbewerbe grundsätzlich anonym durchzuführen. Das ist sinnvoll, da über den Wettbewerb die beste Lösung für die Aufgabe gesucht wird und für die Entscheidung nicht die Namen bestimmter Architektur­büros oder Architekt:innen eine Rolle spielen sollten. Die grund­sätzliche Eignung der teilnehmenden Planer:innen lässt sich durch Präqualifikation sicherstellen, indem etwa Erfahrung in der Realisierung von ähnlichen Bauaufgaben oder zumindest von Aufgaben ähnlicher Komplexität verlangt wird.

Nutzer:innenbeteiligung und Wettbewerb sind grundsätzlich separate Prozesse, die in bestimmten Phasen einer Verknüpfung bedürfen. Partizipation während der Phase Null, in der unter anderem das räumlich-pädagogische Konzept entwickelt wird, ist dem Wettbewerb zeitlich vorzuschalten. Die Ergebnisse dieser Beteiligungs­phase müssen für die teilnehmenden Planer:innen gut nachvollziehbar in die Ausschreibung des Wettbewerbs übersetzt werden. Bewährt haben sich dafür mit dem harmonisierte beschreibende Dokumente, für die vielfach die Bezeichnung „Qualitäten­katalog“ zur Anwendung kommt. Die beschreibenden Angaben und Anforderungen machen die Aufgabe für die Planer:innen noch verständlicher und haben sich im heimischen Bildungsbau der letzten Jahre als förderlich für die Entwicklung neuer kreativer Lösungen erwiesen. 

Vorteilhaft ist auch die Einbindung von Vertreter:innen der Nutzenden (zum Beispiel der Schulleitung) in das Kolloquium und in die Jury des Wettbewerbs (etwa in Berater:innen­funktion). Vor allem Letzteres schafft Verständnis für das Sieger­projekt, bereitet den Dialog zwischen Nutzer:innen und Architekt:innen in der folgenden Planung vor und bildet eine Grund­lage für die Akzeptanz im Betrieb. 

Fazit und Ausblick

Indem die Veränderungen im Bildungsbau Österreichs der letzten rund 15 Jahre vornehmlich auf Projektebene erfolgten beziehungs­weise dort ihre Anfänge genommen haben, kommt der Nutzer:innen­beteiligung rückblickend eine zentrale Rolle in der Heraus­bildung der Reformen zu. Als Evidenz für diese These kann beispielsweise das mittlerweile etablierte Raumkonzept von „Cluster mit offener Lernzone“ angeführt werden, das im Partizipations­projekt der HAK Polgarstraße, 1220 Wien, seinen Anfang genommen hat und in Folge­projekten mit Beteiligung, wie zum Beispiel dem Bildungs­zentrum Pregarten (→ Projekt 8) oder dem Bildungs­campus Sonnwend­viertel, 1100 Wien (→ Projekt 4), bestätigt und weiter­entwickelt wurde. Weiters gilt das ebenfalls mit Nutzer:innen­beteiligung entwickelte Bildungs­zentrum Pestalozzi Leoben (→ Projekt 15) auch heute noch als Best-Practice-Beispiel für eine erfolgreiche Schul­zusammen­legung mit Sanierung und Erweiterung. Der Architektur­wettbewerb sollte nicht nur weiterhin eine zentrale Rolle in für die Planung von Bildungs­einrichtungen einnehmen, sondern auch durch Beteiligungs­prozesse mit Nutzenden im Vorfeld auf eine zukunfts­fähige räumlich-pädagogische Basis gestellt werden.

Zu sehen sind viele Schüler:innen, die am Boden einer Sporthalle sitzen und aufmerksam einem Partizipationsexperten zuhören.
Nutzer:innenbeteiligung, Bildungszentrum Pestalozzi Leoben (→ Projekt 15) | Foto: nonconform schulRAUMkultur

Die Nutzer:innen­partizipation hat sich in den letzten Jahren als wichtiges Instrument der Bedarfs­planung und der Projekt­entwicklung, als Motor für innovative Raum­konzepte und als wesentlicher Faktor zum Gelingen von Raum­aneignung und Nutzer:innen­akzeptanz erwiesen. Sie erfährt aktuell orts- und personen­abhängige Fort- und Rückschritte. Gemäß eigener Erfahrungen, wie etwa mit der Bildungs­direktion Steiermark, entscheiden sich Verantwortungs­träger:innen gerne und wiederholt für Beteiligungs­projekte, wenn positive Vorprojekte mit großer Nutzer:innen­zufriedenheit vorliegen und entsprechendes Vertrauen in die Prozess­begleitung besteht. Um auch weitere Auftraggeber:innen zu überzeugen, sollten vermehrt Anstrengungen zur Verbreitung von erfolgreichen Beispielen unter­nommen werden. Darüber hinaus können die gesellschafts­politischen Veränderungen unserer Zeit in Zukunft erneut kollektive Initiativen aller Akteur:innen im Feld – ähnlich wie zu Beginn der Reformen – erforderlich machen, um die erzielten Fortschritte im heimischen Bildungsbau abzusichern und weiter­entwickeln zu können.