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Glossar

Eine gemeinsame Sprache zwischen den Akteur:innen aus den unter­schied­li­chen Disziplinen, die beim Planen, Entwerfen und Bauen zusammen­treffen, ist Voraus­setzung für ein gelungenes Projekt. Das Glossar bietet Erklärungen zu 30 Begriffen, die als Bau­steine einer solchen Sprache zu verstehen sind.

  • Der Architekturwettbewerb ist ein Vergabe­verfahren für Entwurf und Planung von Bauprojekten. Die Grundlagen von Architektur­wett­bewerben in der EU sind im Vergabe­recht geregelt, insbesondere in der EU-Richtlinie 2014/24/EU. Architektur­wett­bewerbe dienen der transparenten Auswahl von Planungs­leistungen nach Qualitäts­kriterien und Entwurf. Sie sind entweder offen (für alle qualifizierten Teilnehmer:innen zugänglich) oder beschränkt (mit vorheriger Auswahl einer begrenzten Zahl von Teilnehmer:innen). Abhängig von der Anzahl der Phasen von Entwurfs­einreichung und Jurierung spricht man von einem ein- oder mehr­stufigen Wettbewerb. Bei letzterem wird in der ersten Stufe jene Teilmenge an Entwürfen ausgewählt, die in der zweiten Stufe vertiefend bearbeitet wird. Die Verfahren sind anonym, werden durch ein unabhängiges Preis­gericht (Jury) bewertet und sollen Innovation, Fairness und Baukultur fördern. Wettbewerbe über dem EU-Schwellenwert müssen europaweit ausgeschrieben werden.

  • Das pädagogische Konzept der Bewegten Schule entstand in den 1980er-Jahren und ist als Antithese zur „Schule des Stillsitzens“ zu verstehen. Die Begründungs­muster der Bewegten Schule sind vielfältig und umfassen entwicklungs- und lerntheoretische, medizinische und gesundheits­wissen­schaftliche sowie schul­pro­grammatische Belange. Ziele der Bewegten Schule sind ganz­heitliche Lern- und Erfahrungs­möglich­keiten zur Verfügung zu stellen, die den Lernerfolg positiv beeinflussen sollen, sowie Bewegungs­defiziten von Kindern und Jugendlichen entgegen­zuwirken und motorische Fähigkeiten, u. a. im Interesse der Unfall­prävention, zu fördern.

  • BIBER steht im Wiener Campus­modell für Bildungs­bereich und beschreibt die räumliche Zusammen­fassung mehrerer Bildungs­räume (Klassen- und Gruppen­räume für Schule und Kindergarten) zu einer Organisations­einheit innerhalb eines Bildungs­campus. Ein BIBER umfasst auch weitere Räume wie Teamräume für Pädagog:innen. Wichtiger Bereich eines BIBERs ist die sogenannte Multi­funktionale Zone (MUFU), die von allen gemeinsam als Lern- und Freizeit­bereich genutzt wird und entsprechend strukturiert ist. BIBER können institutionen- und alters­über­greifend oder aber auch homogen organisiert werden. Ziel eines BIBERs ist die klassen- bzw. gruppen­über­greifende Kooperation.

  • Der Begriff Bildungslandschaft beschreibt die Gesamtheit aller formalen, nonformalen und informellen Bildungs­angebote innerhalb eines bestimmten geografischen, sozialen oder institutionellen Rahmens. Er betont die Zusammen­arbeit verschiedener Akteur:innen – etwa Schulen, Kultur­ein­richtungen, NGOs, Kommunen oder Unternehmen – mit dem Ziel, ganzheitliche, lebens­welt­orientierte und chancen­gerechte Bildungs­angebote zu schaffen. Kritisch wird am Begriff oft dessen Unschärfe sowie die Verlagerung staatlicher Verantwortung auf lokale Akteur:innen und die Gefahr wachsender sozialer Ungleichheit gesehen.

  • Aus dem angloamerikanischen Hoch­schul­wesen stammend, bezeichnete der Begriff ursprünglich einen locker mit universitären Einzelgebäuden bebauten, grünen Freibereich. Heute steht Campus – vor allem im Bildungsbereich – für die Zusammen­fassung mehrerer Institutionen auf einem Grundstück und oftmals in einem großen Gebäudekomplex.

    Im Wiener Campusmodell wird darunter insbesondere die Kombination von Schulen, Kindergärten und Einrichtungen für Sport und Freizeit sowie weiteren, für das Quartier wichtigen sozialen Funktionen (z. B. Jugendzentren, Musikschulen) unter einem Dach verstanden. Das Konzept ermöglicht ganztägige und verschränkte Betreuungs­formen sowie Vernetzung und damit Synergien zwischen den Bildungs­einrichtungen, wodurch vorhandene Ressourcen besser genutzt werden können, etwa gemeinsame Allgemein­bereiche wie Sport-, Kreativ- und Therapie­bereiche. Das auf dieser Grundlage weiterentwickelte Modell Campus plus verstärkt den Austausch zwischen Kindergarten und Schule, indem altersüber­greifende Bildungs­bereiche (BIBER) mit Multi­funktionalen Zonen (MUFUs) geschaffen werden. Nutzer:innen von Kindergarten und Volksschule bzw. von Volksschule und Mittelschule teilen sich einen BIBER und verbringen ihren Alltag gemeinsam. 

    Andernorts in Österreich wird der Begriff Campus auch für einen losen und vornehmlich organisa­to­rischen Zusammen­schluss von Bildungs­einrichtungen innerhalb eines abgegrenzten Gebiets, z. B. einer Gemeinde, verwendet.

  • Der Begriff Cluster hat im Bereich des Bildungs­wesens in Österreich mehrere Bedeutungen. Einerseits bezeichnet er im Bildungsbau die Zusammen­fassung mehrerer Bildungs­räume zu einer Organisations­einheit, zumeist mit einer gemeinsamen offenen (Lern-)Zone, die auch als gemeinsame Mitte gestaltet werden kann und dann vielerorts Markt­platz sowie in anderen Fällen Forum heißt. Im Wiener Modell Campus plus wird der Cluster BIBER (Bildungsbereich) genannt und die gemeinsame offene Zone zur MUFU (Multifunktionalen Zone) entwickelt.

    Andererseits versteht man in Österreich unter einem Schulcluster den organisa­to­rischen und pädago­gischen Zusammen­schluss von zwei bis maximal acht Schul­stand­orten in geografisch benach­barter Lage unter einer gemeinsamen Leitung. Die jeweilige Schule bleibt als Standort erhalten und wird durch die Zusammen­arbeit im Schulcluster gestärkt. Ein Cluster umfasst in der Regel mehr als 200, jedoch maximal 2 500 Schüler:innen.

  • Werden die Bildungsräume nicht einer bestimmten Lerngruppe als Stamm­klassen­raum, sondern einem Department, also einem Fachbereich (wie beispiels­weise Mathematik, Sprachen, Natur­wissen­schaften, Geistes­wissen­schaften, Kunst) zugeordnet, spricht man von einem Department­system. Vorteil dieses Systems ist die Möglichkeit, Unterrichts­räume einer Fachabteilung unterschiedlich ausrichten und ausstatten zu können. In einer nach dem Department­system strukturierten Bildungs­einrichtung ohne Stamm­klassen­räume ist es erforderlich, für die Schüler:innen identitäts­stiftende Aufenthalts­bereiche vorzusehen; für diese hat sich der Begriff Homebase etabliert. In Österreich kommt das Department­system vornehmlich für die Sekundarstufe II (ab der 9. Schulstufe) zur Anwendung.

  • „Der dritte Pädagoge“ wurde als Begriff von Loris Malaguzzi, einem Mitbegründer der Reggio-Pädagogik, geprägt. Gemeint ist, dass die räumliche Lernumgebung nach den Mitschüler:innen und den Lehrpersonen als dritter wesentlicher Einflussfaktor für das kindliche Lernen zu verstehen ist.

  • In der Architektur bezeichnet Erschließung die Zugäng­lichkeit und Anbindung eines Gebäudes oder Grundstücks sowohl im Außenraum (z. B. durch Straßen, Wege, Ver- und Entsorgungs­leitungen) als auch im Inneren des Gebäudes (z. B. durch Treppen, Aufzüge oder Flure). Sie stellt sicher, dass alle Räume gut und sicher erreichbar sind. Eine durchdachte Erschließung ist wichtig für eine barrierefreie, effiziente und orientierungs­freundliche Gebäudeplanung.

  • Unter Fachgruppenbüro wird ein Arbeitsraum für Lehr­personen eines Fach­bereichs (wie etwa Mathematik, Sprachen, Natur­wissen­schaften, Sozial­wissen­schaften, Kunst) verstanden. Sie können zur Förderung der Fach­identität und zur verbesserten fachlichen Kooperation beitragen. In diesem Kontext sind auch die Begriffe Teamraum (Arbeitsräume für Pädagog:innen im Cluster oder BIBER) und insbesondere im Bundes­schul­bereich die Bezeichnungen Kustodiat bzw. Sammlung (fachbezogene Lagerräume mit Arbeits­platz­qualitäten, die auch der Unterrichts­vor­bereitung dienen) üblich.

  • Das architektonische Konzept der Hallen­schule zeichnet sich durch eine zentral angeordnete, mehr­geschoßige Halle aus. Die umliegenden Geschoße sind häufig hufeisen- oder ringförmig über der Halle angeordnet und öffnen sich zu dieser über Galerien. Die Halle dient als multi­funktionaler Raum für Begegnung und Kommunikation, Pausen und Veranstaltungen. Die Hallen­schule gilt als „demokratischere“ Bauform von Schulen und ist auf Entwicklungen der 1960er- und 1970er-Jahre zurück­zu­führen. Fallweise sahen diese Konzepte auch großflächige Öffnungs­möglich­keiten der Unterrichts­räume zur Halle vor.

  • Eine Homebase oder mehrere Homebases kommen in Schulen zur Ausführung, die in Teilen oder zur Gänze nach dem Department­system organisiert sind und stellen multi­funktionale Aufenthalts­bereiche für Schüler:innen dar. Sie sind soziale Treffpunkte und Bereiche für eine aktive und kommunikative Freizeit­gestaltung. Sie müssen aber auch Rückzugs­bereiche für konzentriertes Arbeiten und selbst organisiertes Lernen sowie „Chill-out-Zonen“ für Ruhe und Erholung bereitstellen. In den meisten Fällen werden Spinde für die Aufbewahrung von Lern­materialien und -utensilien der Schüler:innen in den Homebases angeordnet.

  • Inklusion meint die Einbeziehung und Teilhabe aller Nutzer:innen (z. B. Schüler:innen, Pädagog:innen) unabhängig von ihren individuellen Bedürfnissen, Fähigkeiten oder Beeinträchtigungen. Das Ziel von Inklusion in Bildungs­ein­richtungen ist es, eine lern­förderliche Umgebung zu schaffen, in der alle Schüler:innen gemeinsam lernen und sich entwickeln können. Dabei geht es auch um die Förderung von Vielfalt und Diversität in der Schule. Inklusion bedeutet, dass alle Schüler:innen die gleichen Chancen und Möglich­keiten erhalten, unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem sozialen Status oder ihren individuellen Voraus­setzungen. Um Inklusion in der Schule umzusetzen, sind verschiedene Maßnahmen und Unter­stützungs­angebote erforderlich, z. B. barrierefreie Zugänge, individuelle Förderung, spezielle Unterrichts­materialien und pädagogische Konzepte. Durch eine inklusive Schulkultur können alle Schüler:innen von einer gemeinsamen Lern­erfahrung profitieren und ihre Potenziale bestmöglich entfalten.

  • Der Begriff Lernlandschaft beschreibt ein pädagogisches und räumliches Konzept, das vielfältige, flexibel nutzbare Lern­umgebungen umfasst. Anders als klassische Klassen­zimmer­strukturen ermöglicht eine Lern­landschaft individuelles, kooperatives und fächer­über­greifendes Lernen. Sie besteht meist aus offenen Zonen, Rückzugs­bereichen, Gruppen­arbeits­plätzen und digitalen Lernorten. Lern­land­schaften fördern selbst organisiertes Lernen, passen sich an unter­schiedliche Lern­bedürfnisse an und verstehen Raum als dritten Pädagogen. Sie erfordern neue Rollen für Lehr­personen und ein ganzheit­liches Verständnis von Bildung, das Architektur, Pädagogik und Organisation zusammenführt.

  • In der Architektur bezeichnet Luftraum einen mehr­geschoßigen, offenen Raum, der sich über zwei oder mehr Ebenen eines Gebäudes erstreckt. Er entsteht durch den Entfall von Geschoß­decken und schafft visuelle sowie räumliche Verbindungen zwischen den Stockwerken. Lufträume werden oft zur Schaffung von großzügigen, licht­durch­fluteten Bereichen eingesetzt und befördern einen offenen und transparenten Raumeindruck.

  • Mit Marktplatz wird in Bildungs­einrichtungen ein zentraler Begegnungsort, um den in einem Cluster Bildungs­räume angeordnet sind, bezeichnet. Er vereint Nutz- und Erschließungs­flächen zu einem multi­funktional nutzbaren und pädagogisch aktivierten Bereich, in dem gelernt und gespielt werden kann. Andere für diesen Bereich verwendete Bezeichnungen sind MUFU (Multifunktionale Zone) oder Forum. Der Marktplatz ist räumlich insbesondere durch seine offene Mitte und die ringsum angeordneten Funktions­räume gekennzeichnet.

  • Mehrfachnutzung in Bildungsbauten bezeichnet die Nutzung von Räumen und Bereichen für unter­schiedliche Zwecke oder durch verschiedene, auch außer­schulische Nutzer:innen­gruppen. Die vorhandenen Räume können dadurch effizienter genutzt und erforderlicher Raum­bedarf kann besser gedeckt werden.

  • In der Begrifflichkeit des Wiener Campus bilden Multi­funktionale Zonen – kurz MUFUs – das räumliche Zentrum eines BIBERs und stehen für flexible Nutzung und Gruppen­arbeiten zur Verfügung. MUFUs bieten zusätzlich zu den Bildungs­räumen eine Lern-, Arbeits- und Bewegungs­fläche und können als deren Erweiterung gesehen werden, in der sich unter­schiedliche Alters­gruppen begegnen. Andere für diesen Raum verwendete Bezeichnungen sind Markt­platz oder Forum. Räumlich ist die MUFU gekennzeichnet durch ihre Strukturierung in unterschiedliche Bereiche (z. B. lauter oder leiser) und mit Zuordnung zu bestimmten Funktionsräumen.

  • Die offene Lernzone ist ein weiterer Begriff, der für offene Bereiche in Clustern verwendet wird (siehe auch MUFU und Marktplatz). Ihre primäre Funktion dient dem „Lernen“, vornehmlich in Klein­gruppen und individuell. Im Gegensatz zu Marktplatz oder MUFU ist die offene Lernzone deutlich weniger räumlich determiniert: Sie kann auch am Ende oder innerhalb einer Reihe von Bildungs- bzw. Unterrichts­räumen situiert werden und muss nicht deren Mitte bilden. Die offene Lernzone kann sehr unterschiedliche Größen aufweisen; die vergleichs­weise kleine Lerninsel stellt eine Form von offener Lernzone dar.

  • Partizipation bzw. Nutzer:innen­beteiligung im Bildungsbau bedeutet die Einbindung von Pädagog:innen, Schüler:innen, aber auch weiterem Schulpersonal und Eltern bei wichtigen Entscheidungs­findungen für den Bau und die Sanierung von Bildungs­ein­richtungen. Im Allgemeinen handelt es sich dabei um von außen fachlich begleitete Prozesse, bei denen die Nutzer:innen als Expert:innen ihrer Lern- und Arbeitswelt verstanden werden. Derartige Partizipations­prozesse verfolgen das Ziel, für das Lernen und das soziale Miteinander förderliche Räume zu schaffen und die Nutzer:innen­akzeptanz sicherzustellen.

  • Bei der Phase Null handelt es sich um einen ersten Schritt der Projekt­entwicklung, der vor allem im Bildungsbau der letzten Jahre an Bedeutung gewonnen hat. Die Phase Null ist der Zeitraum vor Planungs­beginn, in dem wichtige Grundlagen erhoben, Entscheidungen getroffen und Weichen gestellt werden. So sind die Bedarfs­planung, die Entwicklung eines Raum- und Funktions­programms und die Erarbeitung von Ausschreibungs­unterlagen für den Architektur­wett­bewerb wesentliche Bausteine der Phase Null, ebenso wie die Partizipation der Nutzer:innen.

  • Die Phase Zehn hat sich insbesondere im Bildungsbau im Kontext der Nutzer:innen­beteiligung etabliert. Sie umschreibt die Phase des Betriebs­beginns nach Neubau oder Sanierung, in der es darum geht, die Nutzer:innen bestmöglich mit ihrem neuen Bildungs­gebäude und dessen räumlichem Konzept vertraut zu machen sowie Unterstützung zu bieten für die pädagogische, didaktische und schul­organi­sa­torische Bespielung der räumlichen Infrastruktur. Ziel ist eine entsprechende Optimierung der Nutzer:innen­akzeptanz.

  • Das PPP-Modell (Public-private-Partnership) im Bildungsbau beschreibt eine langfristige Kooperation zwischen der öffentlichen Hand (z. B. einer Kommune) und privaten Unternehmen, wobei private Partner:innen Bau (inklusive Ausführungs­planung), Finanzierung und Betrieb (z. B. Raum­management, Wartung, Reinigung) übernehmen, während die Kommune als Nutzerin auftritt und über eine Vertrags­laufzeit (meist 25 bis 30 Jahre) Miete bezahlt. Ziel ist eine Entlastung der öffentlichen Haushalte beim Bau bei gleichzeitig schneller Umsetzung von Bau­vorhaben. Kritiker:innen monieren eingeschränkte Einfluss­möglich­keiten und langfristig höhere Kosten.

  • Ein Raum- und Funktions­programm (RFP) ist üblicher­weise eine tabellarische Auflistung von Funktionen und Größen der im Rahmen eines Bauprojekts umzusetzenden Räume. Das RFP kann ergänzt werden um vertiefende Angaben zu räumlichen Zusammen­hängen, notwendigen Verknüpfungen und nutzungs­spezifischen Anforderungen sowie um allgemeine Beschreibungen. Das RFP ist ein wesentlicher Bestandteil der Ausschreibung für einen Architekturwettbewerb.

  • Der Silent Room ist ein vergleichs­weise junger Raumtypus im Bildungsbau, der jedoch vermehrt benötigt und nachgefragt wird. Bei Silent Rooms handelt es sich vornehmlich um spezielle Arbeitsräume für Pädaog:innen, die für besonders konzentrierte und länger andauernde Tätigkeiten, z. B. die Verbesserung von Schul­arbeiten, aufgesucht werden. Die Eigenschaft „silent“ bezieht sich dabei auf das angestrebte und zu verein­barende Nutzer:innen­verhalten, das auf möglichst geringe gegenseitige Störung abzielt. Der Bedarf nach Silent Rooms wird zunehmend auch für Schüler:innen angemeldet.

  • Eine Sitztreppe weist über die Erschließungs­funktion hinaus­gehende Qualitäten auf: Sie lädt mit höheren und tieferen Stufen zum Sitzen und Verweilen ein. Sie kann als Lern- und Bildungs­landschaft, als Pausen­raum sowie als Tribüne für Vorträge, Versammlungen und Veranstaltungen gestaltet und genutzt werden.

  • Ergänzend zu den Unterrichts- bzw. Bildungsräumen, in denen der allgemeine Unterricht stattfindet, sind für den Fach­unterricht (Natur­wissen­schaften, Musik, Kunst und Design etc.) sogenannte Sonder­unterrichts­räume erforderlich (Werkstätten, Labors, natur­wissen­schaftliche Räume etc.).

  • Der Stammklassenraum wird von Bildungs­expert:innen vor allem für jüngere Kinder (Primarstufe bzw. Sekundarstufe I) als wichtiger Bezugsort gesehen; das Stamm­klassen­system ist ein in Österreichs Bildungsbau etabliertes und auch bewährtes Raum­organisations­modell. In den letzten Jahren wurde zunehmend erkannt, dass der Stamm­klassen­raum räumlicher Ergänzungen bedarf, um verschiedene Lernsettings für unter­schiedliche Lerntypen und Lerngruppen bis hin zum individuellen Lernen zu ermöglichen. Dafür werden offene Lernzonen, Marktplätze oder MUFUs geschaffen. Insbesondere an großen Standorten ist die Schaffung von über­schaubaren Einheiten erforderlich und es werden mehrerer Stamm­klassen­räume als Cluster oder BIBER zu einer Organisation­seinheit zusammengefasst.

  • Vergabeverfahren sind gesetzlich geregelte Verfahren zur Auswahl von Unternehmen und (Planungs-)Büros für öffentliche Aufträge. Ziel ist es, Transparenz, Gleich­behandlung und Wettbewerb sicherzustellen. Öffentliche Auftraggeber müssen je nach Auftragswert und Art des Auftrags bestimmte Verfahren anwenden, die in der EU-Richtlinie 2014/24/EU geregelt sind. In der Architektur­planung kommen Vergabe­verfahren für geistig-schöpferische Dienst­leistungen zur Anwendung. Diese bezeichnen Verfahren zur Auswahl von Leistungen, bei denen kreative, planerische oder künstlerische Qualität im Vordergrund steht. Hierbei wird nicht allein nach den Kosten vergeben, sondern vor allem nach inhaltlicher Qualität. Oft kommen dabei Architektur­wett­bewerbe oder Verhandlungs­verfahren mit vorherigem Teilnahme­verfahren zur Anwendung.

  • Beim Modell der verschränkt geführten Ganztags­schule werden Unterricht, Lernzeit (z. B. Übungen, Hausauf­gaben­betreuung) und Freizeit in einer pädagogisch sinnvollen Weise von Lehrer:innen und Freizeit­pädagog:innen bzw. -betreuer:innen in verschränkter Abfolge geführt und wechseln einander mehrmals im Laufe eines Tages ab. Bei dieser Form müssen alle Schüler:innen einer Klasse am gesamten Unterrichtstag teilnehmen.