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Charta für die Gestaltung von Bildungseinrichtungen des 21. Jahrhunderts

Die Charta formuliert Empfehlungen für einen zeitgemäßen und zukunfts­weisenden Bildungsbau. Sie ist Ergebnis der Arbeit einer interdisziplinären Gruppe von Pädagog:innen, Architekt:innen und Akteur:innen aus der Verwaltung, die sich mit Unterstützung der Köck Privatstiftung unter dem Namen „Plattform schulUMbau“ gebildet hatte und in mehreren Workshops über neue Lernwelten diskutierte. Im Jänner 2010 publizierte die Plattform die „Charta für die Gestaltung von Bildungs­ein­richtungen des 21. Jahrhunderts“, die in 11 Punkten die aktuellen Herausforderungen und dafür passende Lösungs­ansätze zusammenfasste. Sie versteht sich als Diskussions­grundlage für jeden Neu- oder Umbau einer Bildungseinrichtung.

 

I
Bildungseinrichtungen und ihre Atmosphäre wirken auf die Menschen, die an diesen Orten lernen und leben. Das gilt besonders für Kinder und Jugend­liche, die in Kinder­gärten und Schulen in einer prägenden Phase ihrer Entwicklung zusammen­treffen. Hier wird die Basis für lebens­langes Lernen, für die Freude am sich Bilden und Weiterbilden und für eine aktive Teilhabe an der Gesellschaft gelegt. 

II
Die Qualität von Bildungsbauten – von den Kindergärten über Schulen und Hoch­schulen bis hin zu Orten der Erwachsenen­bildung – spiegelt die Wert­schätzung wider, die eine Gesellschaft dem Thema Bildung sowie den dort Lernenden und Lehrenden ent­gegenbringt. 

III
Bildungseinrichtungen des 21. Jahrhunderts sind Orte einer neuen Lernkultur. Sie sind keine Belehrungs- und Aufbe­wahrungs­orte, sondern erlauben vielfältige Unterrichts­arrangements, in denen neben der Instruktion auch die Selbst­aneignung von Welt, soziales Mitein­ander, Hilfsbereit­schaft und die Entwicklung von Gemeinsinn erlebt und erlernt werden. 

IV
Bildungsbauten und ihre Außenräume müssen daher Arbeits- und Lernland­schaften, Orte zum Verweilen, Orte der Begegnung und Stätten sein, in denen Kinder und Jugendliche miteinander wachsen, Schönheit erfahren, Gemeinsinn entwickeln, Kreativität entfalten und Demokratie leben können. Je stärker sich Schule zu einer ganztägigen Institution entwickelt, desto höher sind die Anforderungen, die an sie in dieser Hinsicht gestellt werden.

V
Schulentwicklung, Unterrichts­entwicklung und räumliche Gestaltung müssen Hand in Hand gehen. Daher ist bei jedem Neubau, Umbau und jeder Sanierung von Bildungs­bauten eine Vorlaufphase unter Mitwirkung aller maß­geblichen Beteiligten durchzuführen. Dabei sind die jeweiligen Potenziale auszuloten und darauf aufbauend ein räumlich-päda­gogisches Konzept zu entwickeln. 

VI
Regelwerke für den Schulbau und für Schulmöbel sollen Leistungs­anforderungen, aber nicht detaillierte Lösungs­standards vorgeben. Sie müssen Konzepte fördern, welche die gesamte Nutzfläche eines Schul­gebäudes als ein Kontinuum mitein­ander in Beziehung stehender Lern- und Erfahrungs­räume sehen. Dazu gehören z. B. Lernstraßen und Lerninseln. 

VII
Die Planung von Neu- und Umbauten von Kindergärten, Schulen und ihren Außen­räumen ist eine baukünstlerische Aufgabe, für die ein Auftrag nur durch ein ent­sprechendes qualitäts­sicherndes Verfahren für geistig-schöpferische Leistungen vergeben werden darf. Auch Sanierungs­vorhaben bieten Anlass für die pädagogisch-räumliche Weiter­entwicklung. 

VIII
Die Planung und Sanierung von Bildungsbauten hat nach den Kriterien von Sparsam­keit, Zweck­mäßigkeit und Schön­heit zu erfolgen. Bildungs­einrichtungen müssen barrierefrei, gender­gerecht und ökologisch gestaltet sein und eine hohe Energie­effizienz aufweisen, wobei der jeweils aktuelle Stand der Technik und Wissen­schaft heran­zuziehen ist, um eine möglichst ganz­heitliche Sicht der Nach­haltigkeit zu erreichen.

IX
Bildungsbauten müssen in Entwurf, Ausführung und Material­wahl die Gesundheit und Sicherheit ihrer NutzerInnen schützen und fördern. Ein völliger Ausschluss aller Risiken ist aber weder möglich, noch für Bildungs­bauten als Orte viel­fältigen Lebens und Lernens sinnvoll und wünschenswert. 

X
Im Interesse der motorischen und kognitiven Entwicklung von Kindern und Jugend­lichen sind Bildungs­einrichtungen in ihren Innen- und Frei­räumen als anregende Bewegungs­areale zu gestalten. Dem Außen­raum im Speziellen kommt eine besondere Rolle als Ort der Regeneration, der Natur­nähe sowie des sozialen Lernens zu. 

XI
Die städtebauliche und landschafts­planerische Einbindung von Bildungs­bauten ist von besonderer Bedeutung, insbesondere für die Lebendigkeit von Stadtteil- und Dorf­strukturen. Bildungs­einrichtungen sind Teil eines Netzwerks von Gemein­wesen- bzw. Kultur­einrichtungen. Im Idealfall wirken sie als ganz­jährig und ganz­tägig nutzbare kulturelle Infrastruktur für unter­schiedliche NutzerInnen.


→ PDF-Download: Charta_Schulumbau.pdf [66 KB]

Erstunterzeichner:innen der Charta waren: DI Wojciech Czaja, Architekturpublizist; DI Peter Dietl, BMUKK; Dr. Barbara Feller, Architekturstiftung Österreich; Judith Frisch-Wurth MAS, Improgress; Prof. Dr. Franz Hammerer, KPH Wien-Krems; DI Dr. Edeltraud Haselsteiner, ARGE Baustelle Schule; DI Petra Jens, Elternverein Integrative Lernwerkstatt Brigittenau; MR DI Margit Kornfeld, BMUKK; Univ.Prof. Dr. Christian Kühn, TU Wien; DI Maja Lorbek; Mag. Georg Neuhauser, Cool Impulszentrum; DI Mag. Christian Peer; DI Brigitte Rabl, ÖISS; Mag. Edwin Radnitzky, Initiative BildungGrenzenlos; OSR Dir. Josef Reichmayr, Integrative Lernwerkstatt Brigittenau; DI Franz Ryznar, aap Architekten und Österreichische Kinderfreunde; Dr. Kurt Scholz, Stadtschulratspräsident für Wien i.R.; Dir. Mag. Herbert Schmidt, BRG/ORG 23, Anton Kriegergasse; Dir. Mag. Heidi Schrodt, Initiative Bildung­Grenzen­los; DI Karin Schwarz-Viechtbauer, ÖISS; DI Ursula Spannberger, Architektin, Mediatorin; Mag. Rosa Strasser, EOS; Mag. Petra Wagner-Luptacik, generation innovation; Patrick Wolf, Abteilung ASP/Stadtschulrat f. Wien; Mag.(FH) Irene Varga, Köck Privatstiftung.

Der Text folgt dem Original – daher sind die damaligen Funktionen der Erstunterzeichner:innen sowie die Genderschreibweise unverändert.