Strategien, Programme, Regelwerke
Österreich ist ein föderaler Staat mit einer einigermaßen komplexen Aufteilung von Aufgaben und Verantwortungen. Das gilt auch für die bauliche Infrastruktur der Bildung. Über alle Bereiche des Schulwesens (ohne die frühkindliche Bildung und den Hochschulbereich) gezählt, gibt es 5 936 Schulstandorte, an denen 1 172 400 Schüler:innen von 126 650 Lehrpersonen unterrichtet werden. [→ 1] Die Verantwortung für Errichtung und Betrieb dieser Schulen teilen sich Bund, Länder und Gemeinden zu ungleichen Teilen: Schulerhalter der „Allgemein bildenden Pflichtschulen“ mit 4 429 Standorten sind in der Regel die Gemeinden. Für das weiterführende Schulwesen gibt es 357 Standorte aus dem Bereich der „Allgemeinbildenden höheren Schulen“ und 544 aus dem Bereich der „Berufsbildenden mittleren und höheren Schulen“. Davon fallen rund 600 in die Zuständigkeit des Bundes, der Rest sind Privatschulen. Obwohl die Bundesländer als Schulerrichter und -erhalter nur in wenigen Fällen auftreten, ist ihre Rolle vor allem im Bereich der Pflichtschulen bedeutsam, da sie den Gemeinden einen substanziellen Anteil an den Budgets für Neubauten und Sanierungen zur Verfügung stellen.
Die Mittel, die 2022 ins Bildungssystem geflossen sind, betrugen rund 26 Milliarden Euro, das waren 5,3 Prozent des BIP oder 10 Prozent der Staatsausgaben. [→ 2] Davon bediente der bei Weitem überwiegende Teil den Bereich der laufenden Ausgaben, insbesondere für das Personal, während Investitionsausgaben, also die Kosten für Bau, Renovierung und größere Instandsetzungsarbeiten von Gebäuden sowie für die Neubeschaffung oder den Ersatz von Ausstattung nur einen geringen Teil ausmachten. [→ 3] Allerdings lassen sich diese Kosten zum Teil nur schwer voneinander abgrenzen, insbesondere, wenn sie nicht als Investition, sondern als Miete geleistet werden und somit laufenden Kosten zuzurechnen sind, wie beispielsweise bei den PPP-Projekten der Stadt Wien und bei den Bundesschulen, die das Ministerium von der BIG anmietet.
Eine österreichweit explizite Strategie zum Ausbau der schulischen Infrastruktur, die bis heute nachwirkt, war die 1971 formulierte Zielsetzung der damaligen Bundesregierung, jedem Kind in Österreich innerhalb eines Radius von 25 Kilometer Luftlinie oder 30 Minuten Fahrzeit Zugang zu einer zur Matura führenden Schule zu bieten. Für die Umsetzung dieses Ziels, das zu einem massiven Ausbau der Kapazitäten in diesem Bereich führte, wurde 1971 das Schulentwicklungsprogramm des Bundes (SCHEP) geschaffen, das mit einem Horizont von rund zehn Jahren Ziele vorgibt. Das aktuelle SCHEP 2020 hat für einen Zehn-Jahres-Horizont ein Volumen von 2,4 Milliarden Euro, die sich auf 250 Projekte verteilen – eine Steigerung von 700 Millionen Euro zur Periode davor. Für die Umsetzung des SCHEP bedient sich der Bund zumeist der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG), in deren Portfolio Schulen und Universitätsbauten den größten Teil ausmachen. Die BIG trägt wesentlich zur Qualität im Schulbau auf Bundesebene bei, nicht zuletzt indem sie qualitätssichernde Verfahren (Architekturwettbewerbe) durchführt und die Architekt:innen mit der Generalplanung beauftragt.
Informationsdrehscheibe ÖISS
Eigene Richtlinien für den Schulbau wurden vonseiten des Bildungsministeriums nie formuliert. Stattdessen kooperiert es bei der Erstellung von Regelwerken mit dem Österreichischen Institut für Schul- und Sportstättenbau (ÖISS), das seit 1964 besteht. Das ÖISS wird als Bundesstiftung vom Bund und den Bundesländern gemeinsam finanziert und dient heute als Informationsdrehscheibe, die über Symposien, Exkursionen und eine eigene Zeitschrift vielen Akteur:innen, vor allem auf Verwaltungsebene, die Möglichkeit zum fachlichen Austausch bietet. Das ÖISS erarbeitete unter Mitwirkung der Gebietskörperschaften zahlreiche Richtlinien, die thematisch von technischen Fragen wie Belichtung und Akustik über räumlich-pädagogische Konzepte bis zur Gestaltung von Freiräumen reichen. In den letzten 15 Jahren etablierte sich das ÖISS auch als Beratungsinstitution im Bereich der Phase Null und bei der Übertragung der Ergebnisse in eine Wettbewerbsausschreibung.
Eine wesentliche Veränderung im heimischen Bildungswesen war die 2019 erfolgte Einrichtung von Bildungsdirektionen in allen Bundesländern, die aus den vormaligen Landesschulräten hervorgegangen sind und nun im Rahmen einer Mischbehörde von Bund und Ländern wirken. Auch wenn die Arbeitsschwerpunkte der Bildungsdirektionen weiterhin in pädagogischen, schulorganisatorischen und rechtlichen Bereichen liegen, übernehmen sie auch wichtige Aufgaben für die bauliche Infrastruktur. Für den Pflichtschul- und den Bundesschulbereich gibt es jeweils unterschiedliche Abteilungen innerhalb der Bildungsdirektionen: Während die Abteilungen für Bundesschulen quasi als verlängerter Arm des Ministeriums „vor Ort“ wirken und auf Projektebene stark mit Sanierungen, Erweiterungen und Neubauten befasst sind, wirken die für den Pflichtschulbau zuständigen Abteilungen vornehmlich auf strategischer Ebene und erarbeiten beispielsweise gemeinsam mit den zuständigen Ämtern der Landesregierungen allfällige Regelwerke wie Schulbauverordnungen. Basierend auf Analysen von demografischen Entwicklungen führen diese Abteilungen auch projektspezifische Bedarfserhebungen durch, die etwa in Oberösterreich zu entsprechenden Raumerfordernisbescheiden führen. Auch zu den Themen Inklusion und Nachmittagsbetreuung kann es wiederum auf Basis strategischer Ziele Vorgaben der Bildungsdirektion für das einzelne Bauprojekt geben.
In der Ausgestaltung der diesbezüglichen Regelwerke für den Schulbau agierten die Bildungsdirektionen sehr unterschiedlich. Manche Verordnungen enthalten komplette Raum- und Funktionsprogramme mit präzisen Quadratmeterangaben und Details bis hin zur Vorgabe, dass Scheuerleisten in 5 Zentimeter Höhe und aus Holz oder Kunststoff auszuführen sind. Andere reagieren auf die jüngere Entwicklung mit Vorgaben, die nicht nur das gebaute Objekt, sondern auch Prozesse zur Qualitätssicherung in der Durchführung betreffen. Exemplarisch sei die Vorarlberger Schulbauverordnung genannt. Sie führt nach wie vor eine Liste von Funktionsräumen an, allerdings ohne Quadratmetervorgaben, und nennt zusätzlich allgemeine Anforderungen an Räume, zu denen Variabilität im Einsatz unterschiedlicher Lehrformen und die Möglichkeit zur variantenreichen Eigenaktivität der Schüler:innen zählen. Vor allem aber wird von der Schule gefordert, das geplante Bauprojekt als Anlass zu sehen, über die Schulentwicklung nachzudenken und dabei die Nutzer:innen als Expert:innen für ihre Lebenswelt zu aktivieren: „Grundlage für die Planung des Schulgebäudes ist ein räumlich-pädagogisches Konzept, an welchem sich die Funktion der Räume, die Strukturen und die erforderlichen Flächen der jeweiligen Bereiche zu orientieren haben.“ [→ 4] Diese Verordnung schreibt im Wesentlichen etwas vor, was in den meisten Vorarlberger Gemeinden gelebte Praxis ist und sich in ambitionierten Bauprogrammen im Bildungsbereich niedergeschlagen hat. So legte etwa Dornbirn, mit 52 000 Einwohner:innen die größte Stadt Vorarlbergs, bereits 2009 ein Schulraumkonzept vor, das bis 2030 Investitionen von 100 Millionen Euro vorsah. Später stockte die Stadt diesen Betrag auf 113 Millionen auf, wodurch die Ziele weitgehend erreicht werden.
Treibhäuser der Zukunft
Ein nicht zu vernachlässigender Impuls für dieses Programm waren die Entwicklungen in Süddeutschland und der Schweiz. Reinhard Kahl, der 2004 mit seinem Film über Schulen als „Treibhäuser der Zukunft“ Furore gemacht hatte, veranstaltete 2008 im Festspielhaus Bregenz einen Reformkongress mit 1 500 Teilnehmer:innen. Im Schweizer Romanshorn am Bodensee befand sich mit dem „Haus des Lernens“, 1980 gegründet von Peter Fratton, einem der renommiertesten Schulinnovatoren Europas, ein radikales Referenzbeispiel nur eine Stunde Bahnfahrt entfernt. Auch wenn diese Modelle nicht im Detail übernommen wurden, trugen sie doch zum hohen Status der Bildung in Vorarlberg bei. In seiner aktuellen Markenstrategie positioniert es sich sogar als „chancenreichster Lebensraum für Kinder bis 2035“. [→ 5]
Im benachbarten Bundesland Tirol gibt es zwar keine rechtlich verbindliche Schulbauverordnung, aber seit 2023 einen praxisorientierten, von der Hochbauabteilung des Landes gemeinsam mit der Bildungsdirektion erstellten „Leitfaden Schulbau“, der sich vor allem an Gemeinden richtet, die ein Bauprojekt vorhaben und dafür um Förderung ansuchen. Er beschreibt die Prozessschritte von der Erarbeitung des räumlich-pädagogischen Konzepts über den Wettbewerb bis zur Finanzierung und zum Spatenstich. Genannt werden auch übergeordnete Ziele aus den Bereichen Dorferneuerung und Nachhaltigkeit: Ortszentren werden der Peripherie als Standorte vorgezogen, das Bauen im Bestand hat generell Vorrang vor dem Neubau. Während zur Erstellung des räumlich-pädagogischen Konzepts in Vorarlberg in der Regel externe Dienstleistung mit entsprechender Expertise ins Team geholt wird, sieht der Tiroler Leitfaden die Erstellung durch die Kolleg:innen vor Ort und die Bildungsdirektion vor. Dabei wird im Rahmen des Qualitätsmanagements für Schulen (QMS) eine Pädagogische Leitvorstellung [→ 6] erarbeitet und daraus eine Kurzfassung mit den für die Planung relevanten Punkten erstellt.
Modell Bildungscampus
Ein Sonderfall ist schon aufgrund ihrer demografischen Entwicklung die Stadt Wien, deren Bevölkerung in den letzten Jahrzehnten massiv gewachsen und zugleich heterogener geworden ist. Zählte die Stadt 1990 noch knapp über 1,5 Millionen Einwohner:innen, waren es im Jahr 2010 bereits 1,7 Millionen und 2025 2 Millionen. Grund dafür waren auf der einen Seite der Fall des Eisernen Vorhangs und die Öffnung der EU nach Osten, auf der anderen diverse Fluchtbewegungen, deren Auslöser von den Balkankriegen in den 1990er-Jahren bis zum aktuellen Krieg in der Ukraine reichen.
Ein erstes großes Investitionsprogramm beschloss die Stadt Anfang der 1990er-Jahre, als die Auswirkungen der Ostöffnung auf die Bevölkerungsentwicklung spürbar wurden. Das „Schulbauprogramm 2000“ erregte auch international Aufsehen: Die neuen Schulen waren bunter, komplexer und räumlich interessanter als das bis dahin übliche Repertoire. An der Typologie der klassischen Gangschule mit aneinandergereihten Klassenräumen im Format von 9 mal 7 Metern änderte sich aber nichts, denn für die Unterrichtsbereiche der Schulen galt nach wie vor ein genaues Regelwerk, das von der Raumgröße bis zur Anzahl der Vorhangschienen so gut wie jedes Detail vorschrieb.
Nach dem Auslaufen dieses Programms entstand um 2005 das Konzept, im Neubau unterschiedliche Bildungsinstitutionen vom Kindergarten über die Volksschule bis zur Mittelschule zu bündeln. Auf diese Weise wollte man eine gemeinsame Infrastruktur – Sporthallen, Mensa, Bibliothek und anderes mehr – bieten. Ursprünglich war geplant, für diese Großinstitutionen Typenlösungen zu entwickeln, die nur noch an ihren jeweiligen Standort anzupassen wären. In der Praxis entschied man sich – nach heftigen Protesten der Architekt:innenschaft – für individuelle Wettbewerbe, allerdings unter Beibehaltung der bisherigen Schulbaurichtlinien, die kaum Innovationen zuließen.
Ein Wendepunkt in dieser Entwicklung war der Wettbewerb für eine solche ganztägig betriebene Kombination von Kindergarten, Volksschule und Mittelschule im Sonnwendviertel (→ Projekt 4) im Bezirk Favoriten. Die Ausschreibung des Wettbewerbs bewies, dass die Akteur:innen aufseiten der Stadt an echten Innovationen interessiert waren, und das Ergebnis zeigt, dass zumindest einige Architekt:innen bereit waren, die entsprechenden Entwürfe zu liefern. Das seither kontinuierlich weiterentwickelte Wiener Campusmodell hat mehrere Stufen durchlaufen. Insbesondere der Sprung zur zweiten Generation ist bemerkenswert: Im Modell Campus plus sind Kindergarten und Volksschule nicht mehr getrennt, sondern in gemeinsamen Clustern untergebracht. Das erleichtert den Kindern den Übergang zwischen den Institutionen und erlaubt eine individuellere Transition.
Unter dem Begriff BIENE (Bildungseinrichtungen Neubauprogramm) wurden in Wien bisher 14 Bildungscampusprojekte realisiert, 9 weitere sind bis 2034 geplant. In die realisierten Projekte wurden im Zeitraum 2012 bis 2023 rund 700 Millionen Euro investiert. [→ 7] Daneben werden zwei Schulsanierungspakete umgesetzt. Das aktuelle wurde 2018 mit einem Betrag von 570 Millionen Euro budgetiert, zusätzlich ein Sonderförderungstopf von 100 Millionen Euro für Innovationsprojekte.
Top-down und bottom-up
Eine gesamtstaatliche Strategie für den Bildungsbau gibt es in Österreich nicht. Bundesländer und Gemeinden, Letztere in Abhängigkeit von Fördervorgaben der Länder, haben einen großen Spielraum in der Ausgestaltung ihrer individuellen Strategien und Programme, was sich mit dem föderalen Grundverständnis des Staates deckt. Im Interesse der Akteur:innen vor Ort hat sich in den letzten Jahren die Forderung nach Nutzer:innenbeteiligung etabliert: Sie wird zwar allgemein gepredigt, aber vielerorts nicht oder nur in reduzierter Form umgesetzt. Radikale pädagogische Ideen konnten aus den Schulen bis dato kaum abgeholt werden.
Als Vergleichsmodell sei das niederländische Schulsystem genannt, in dem der Staat 100 Prozent der Kosten trägt, aber nur rund ein Drittel der Schulen selbst betreibt, während zwei Drittel privat geführt werden. Die privaten müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen und eine Nachfrage nach ihren Leistungen nachweisen, sind aber in der Erarbeitung und Entwicklung ihres Leitbilds und im Betrieb autonom. Dass unter diesen Bedingungen mehr Innovation zu erwarten ist, liegt auf der Hand. Andererseits hat eine staatliche Verwaltung einen großen Hebel, Innovationen rasch in die Breite zu tragen, wie das Wiener Campusmodell und die Vorarlberger Beispiele eindrucksvoll beweisen. Wenn in den nächsten Jahren – vor allem durch die KI als neue „Lernbegleitung“ – tatsächlich eine pädagogische und didaktische Revolution stattfindet, wird es nötig sein, die föderalen Strukturen zu öffnen, die Stimme der Pädagog:innen zu stärken und Kommunikation in beide Richtungen, top-down und bottom-up, zu fördern.